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Bei Eigentumsübergang infolge Verschmelzung von Sparkassen ist eine "Anmerkung der Namensänderung" nicht möglich.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Hans HoyerÖBA 1993/364ÖBA 1993, 66 Heft 1 v. 1.1.1993

§ 25 SpG

§§ 431, 436 ABGB

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