Mayers Ansicht, daß die Regelung der Liquiditätsreservehaltung beim Zentralinstitut dem Gleichheitssatz, dem Eigentumsrecht und der Freiheit der Erwerbsausübung widerspricht, wurde jüngst von Laurer kritisiert. Im vorliegenden Aufsatz hält Mayer an seiner Auffassung fest, daß § 14 Abs 11 KWG in mehrfacher Weise verfassungswidrig ist.