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Die Pflicht zur Liquiditätsreservehaltung nach KWG für eine Genossenschaftsbank beim "Zentralinstitut", dem sie angeschlossen ist, ist nicht gleichheitswidrig.

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenBearbeitet von RA Univ.-Prof. DDr. H. Rene LaurerÖBA 1993/15ÖBA 1993, 996 Heft 12 v. 1.12.1993

Art 7 B-VG

Art 18 Abs 1 B-VG

Art 5 StGG und Art 6 StGG (Art. 1 1 ZProt MRK)

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