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Kapitalmarktgesetz (KMG) - [12][12]BG vom 6. 12. 1991 über das öffentliche Anbieten von Wertpapieren und anderen Kapitalveranlagungen und über die Aufhebung des Wertpapier-Emissionsgesetzes (Kapitalmarktgesetz - KMG) sowie über die Abänderung des Aktiengesetzes 1965, des Genossenschaftsgesetzes, des Nationalbankgesetzes 1984, des Kreditwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes, BGBl 1991/625; EBRV 147 BlgNR, XVIII. GP; AB 271 BlgNR, XVIII. GP. Eine "jüngere Schwester" [13][13]Gruber, Wiener Zeitung vom 1. 4. 1992, 8. an die Seite gestellt [14][14]Einen ausführlichen Überblick über das KMG bietet Gruber, WBl 1992, 1 ff (Teil 1), 42 ff (Teil 2)..

AufsätzeÖBA 1993, 797 Heft 10 v. 1.10.1993

Ein erstmaliges "öffentliches Angebot" von Wertpapieren oder Veranlagungen darf demnach im Inland nur erfolgen, wenn spätestens einen Werktag davor ein nach den Bestimmungen des KMG erstellter und kontrollierter Prospekt veröffentlicht wurde (§ 2 KMG). Der Kontrollor hat aufgrund des letzten Berichtes des Abschlußprüfers über den Emittenten gemäß § 273 HGB, sofern eine gesetzliche Prüfungspflicht besteht, und der vom Emittenten beizustellenden Unterlagen mit berufsmäßiger Sorgfalt [15][15]Zu diesem Sorgfaltsmaßstab näher Gruber, WBl 1992, 42 f; Welser, ecolex 1992, 303. zu kontrollieren, "ob der Prospekt die von § 7 geforderten Angaben enthält und ob er die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse richtig wiedergibt" (§ 8 Abs 2 KMG). § 7 (1) KMG enthält eine Generalklausel, wonach der Prospekt alle Angaben zu enthalten hat, die es den Anlegern ermöglichen, sich ein fundiertes Urteil über die Vermögensanlage, insbesondere über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und dessen Entwicklungsaussichten und über die mit den Wertpapieren oder den Veranlagungen verbundenen Rechte zu bilden. Ergänzend ist eine zivilrechtliche Prospekthaftung vorgesehen (§ 11) [16][16]Deren Ausgestaltung wurde hinsichtlich der Konkurrenz zwischen allgemeinem Zivilrecht, KMG und BörseG unterschiedlich beurteilt; vgl zuletzt Koziol, ÖBA 1992, 886 ff, mwN..

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