Aufbauend auf dem Rechnungslegungsgesetz 1990, im Rahmen dessen u. a. die Bilanzierungs- und Bewertungsspielräume eingeengt und der Informationsstand für Dritte verbessert worden ist, wurde von der Österreichischen Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung (ÖVFA) bereits eine Neukonzeption ihrer Ergebnisformel für Einzelunternehmen vorgelegt. Eine kritische Darstellung dieser Formel erfolgte durch Röhrenbacher in ÖBA Heft 8/92. In Anbetracht der Tatsache, daß ab dem 1. 1. 1994 in Österreich - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - auch obligatorisch Konzernabschlüsse erstellt werden müssen, steht im Mittelpunkt des folgenden Beitrages die Frage, welche qualitativen Verbesserungen und spezifischen Probleme im Übergang von emer auf dem Einzelabschluß beruhenden auf eine auf dem Konzernabschluß basierende ÖVFA-Ergebnisformel zu erwarten sein werden.