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Die kartellrechtliche Bankenbereichsausnahme im EWR

AufsätzeDr. Norbert GugerbauerÖBA 1992, 770 Heft 9 v. 1.9.1992

Das Spannungsfeld zwischen Kreditwirtschaft und Kartellrecht war wiederholt Gegenstand eingehender Erörterungen [1][1]Vgl. etwa Klauhs, Wettbewerb, S. 279; Koppensteiner, Habenzins- und Wettbewerbsabkommen, S. 134; Zehetner, ÖBA 1982, S. 458; Barfuß, Kreditwesenabkommen, S. 257; Gugerbauer, Kartellgesetz, § 5, Rdnr 6; Grubmayr, Ausnehmungen.. 1991 setzte das Kartellobergericht mit seiner Entscheidung, das gleichzeitige Einführen bzw. Erhöhen von Girokontoführungsgebühren sei ein dem KartG unterliegender Sachverhalt, einen Schlußpunkt hinter diese Diskussion [2][2]Beschluß des KOG vom 9. 9. 1981, Okt. 7/91, ÖBA 1991, S. 931. - einen vorläufigen Schlußpunkt, denn Barfuß beklagte in seiner kritischen Auseinandersetzung mit dieser Entscheidung: "Nahezu nichts ist wirklich klar" [3][3]ÖBA 1992, S. 105.

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