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Das neue Bankwesengesetz in der formellen Begutachtung

AufsätzeSektionsleiter a.o. Univ.-Prof. Dr. Anton StanzelÖBA 1992, 501 Heft 6 v. 1.6.1992

Nach dem Abschluß der EWR-Verhandlungen geht Österreich daran, den EG-Richtlinienbestand in österreichisches Recht umzusetzen. Der Finanzsektor war von Anfang an bereits weitgehend integriert, man denke nur an das Börsegesetz oder das Kapitalmarktgesetz. Nun steht das Kreditwesengesetz nur Novellierung an. Eigentlich ist es ein völlig neues Gesetz, das die relevanten EG-Normen, wie die Bankrechts-Koordinierungsrichtlinien, die Eigenmittel- und Solvabilitätsrichtlinien, die Bankbilanzrichtlinie und viele andere in österreichisches Recht umsetzt. Kernpunkte sind dabei neben einer Neudefinition der "Banken" die Umsetzung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sowie die neugestalteten Eigenmittel- und Solvabilitätsgrundsätze. Nach langen informellen Beratungen im Rahmen einer Arbeitsgruppe liegt nun ein formeller Entwurf des BMF vor, für den eine Begutachtungsfrist bis Mitte Juli vorgesehen ist. Das Gesetz soll im Laufe des Jahres 1993 in Kraft treten.

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