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Geltendmachung des Anspruchs auf Erlös aus der Verwertung von mit Absonderungsrechten belasteten Massegegenständen im Klageweg.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Doz. Dr. Andreas KonecnyÖBA 1992, 287 Heft 3 v. 1.3.1992

§§ 120, 178 Abs 1 Z 1 KO

Nach außergerichtlicher Verwertung von mit Absonderungsrechten belasteten Massegegenständen ist der Erlös vom Konkursgericht entsprechend den Vorschriften der Exekutionsordnung zu verteilen. Es steht jedoch dem Absonderungsgläubiger frei, seinen Anspruch auf den Erlös im Klageweg geltend zu machen.

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