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Anfechtung der Rechtsposition verschiedener Personen.

RechtsprechungÖBA 1992/359ÖBA 1992, 1118 Heft 12 v. 1.12.1992

§§ 1 ff AnfO

Müssen zur Erweiterung der Haftungsgrundlage für den vollstreckbaren Anspruch des Anfechtungsgläubigers anfechtbar begründete Rechtspositionen verschiedener Personen angefochten werden, so muß die Anfechtung nicht gegen alle Anfechtungsgegner als notwendige Streitgenossen gemeinsam verfolgt werden, sondern ist in getrennten Prozessen zulässig.

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