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Die deutsche Rechtsprechung zur Kündigung des Darlehensvertrages aus wichtigem Grund

AufsätzeJoachim GruberÖBA 1992, 1104 Heft 12 v. 1.12.1992

Es ist ein allgemeiner Grundsatz des deutschen Rechts, daß Dauerschuldverhältnisse wie der Darlehensvertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden können. Beim Darlehensvertrag ist dies in erster Linie bei einer Verschlechterung der Finanzlage des Darlehensnehmers der Fall. Weitere Kündigungsgründe sind eine ungenügende Besicherung oder ein vertragswidriges Verhalten des Darlehensnehmers. Eine solche Kündigung aus wichtigem Grund setzt in der Regel eine Abmahnung voraus.

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