In Anlehnung an die einschlägigen EG-Richtlinien hat der österreichische Gesetzgeber die Publizitätspflichten börsenotierter Gesellschaften eingehend geregelt. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob die Vorschriften des Börsegesetzes dem Anspruch einer EG-konformen Verwirklichung des Anlegerschutzprinzips der Publizität tatsächlich gerecht werden; Regelungsdefizite insbesondere in bezug auf die laufende Publizität nach Börsezulassung werden aufgezeigt. Eingegangen wird auch auf den Lösungsweg des Begutachtungsentwurfes zur Börsegesetznovelle. Besondere Aktualität kommt dieser Fragestellung aufgrund der bevorstehenden Reform des österreichischen Insiderrechts zu.