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Ausführung eines Devisentermingeschäfts im Auftrag des Kunden ist kein Spekulationsgeschäft der Bank.

RechtsprechungÖBA 1992/353ÖBA 1992, 944 Heft 10 v. 1.10.1992

§§ 1267 ff ABGB

§ 405 HGB

Für die Bank liegt bei Ausführung eines Devisentermingeschäftes oder auch eines Differenzgeschäftes im Auftrag des Kunden kein Spekulationsgeschäft vor; es spekuliert nur der Kunde.

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