Die unterschiedliche Ausgestaltung der Prospekthaftung im KMG und im BörseG, vor allem aber deren Abweichen von allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen verleiht der Frage nach dem Verhältnis der Anspruchsgrundlagen zueinander erhebliche praktische Bedeutung. Der folgende Beitrag setzt die schon entbrannte Diskussion fort.
Stichwörter: Prospekthaftung, KMG, BörseG.