§§ 146, 159 Abs 1 Z 2 StGB
§ 69 KO
Fehlt es an aussichtsreichen Sanierungsversuchen, so kann sich der Gemeinschuldner (Geschäftsführer) nicht auf die 60tägige Sanierungsfrist berufen. Zum Begriff der Zahlungsunfähigkeit. Durch den Wegfall einer von mehreren Besicherungen eines Kontokorrentkredits wird betrügerisches Handeln noch nicht indiziert; der Entfall der Besicherung muß vielmehr kausal zu einem Forderungsentfall führen. Die Befürchtung, der Darlehensgeber könnte den Kredit aufkündigen oder eine zusätzliche Sicherheit verlangen, reicht für die Annahme eines Schädigungsvorsatzes nicht aus.