vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kredithaftung von Ehegatten

AufsätzeDr. Michael GruberÖBA 1991, 560 Heft 8 v. 1.8.1991

§ 31a Abs. 1 KSchG verpflichtet Kreditunternehmungen bei gemeinsamer Kreditaufnahme von Ehegatten zur Aufklärung über wichtige Rechtsfolgen dieser Kreditaufnahme. Die Verletzung der Belehrungspflicht ist mit einer Verwaltungsstrafe sanktioniert (§ 32 Abs. 1 Z. 1 lit. c KSchG). Der folgende Beitrag untersucht die Frage, ob eine unterlassene Aufklärung auch zivilrechtliche Folgen nach sich zieht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte