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Unwirksamkeit des Vorlegungsvermerks, wenn der Tag der Beurkundung der Vorlegung des Schecks fehlt.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1991/280ÖBA 1991, 468 Heft 6 v. 1.6.1991

Art 40 ScheckG

Voraussetzung für den scheckrechtlichen Rückgriffsanspruch ist, daß die Vorlegungserklärung der bezogenen Bank, mit der die Verweigerung der Zahlung protestersetzend festgestellt wird, auch den Tag der Beurkundung der Vorlegung und Zahlungsverweigerung angibt.

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