vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Wirkung eines außergerichtlichen Ausgleichs und zur Abrenzung von Schuldbeitritt und Bürgschaft.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Doz. Dr. Peter BydlinskiÖBA 1991/263ÖBA 1991, 210 Heft 3 v. 1.3.1991

§§ 894, 937, 1346, 1380 ff, 1444 ABGB

Bei einem außergerichtlichen Ausgleich verzichten die Gläubiger auf den die Ausgleichsquote übersteigenden Schuldrest. Da keine Naturalobligation bestehen bleibt, erlöschen auch die Bürgschaften; Mitschuldner haften hingegen weiter. Bei eigenem wirtschaftlichen Interesse des Gutstehers ist im Zweifel Schuldbeitritt und nicht Bürgschaft anzunehmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!