§§ 46 Abs 1, 81 Abs 3 KO
§ 1062 ABGB
Der Masseverwalter haftet dem Vorbehaltseigentümer, wenn er ohne Überprüfung der Eigentumsverhältnisse die Vorbehaltssache veräußert.
§§ 46 Abs 1, 81 Abs 3 KO
§ 1062 ABGB
Der Masseverwalter haftet dem Vorbehaltseigentümer, wenn er ohne Überprüfung der Eigentumsverhältnisse die Vorbehaltssache veräußert.