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Richtlinien für eigene Wertpapiergeschäfte von Bankmitarbeitern

AufsätzeÖBA 1991, 55 Heft 1 v. 1.1.1991

Die nachfolgenden Regelungen gelten für die eigenen Wertpapiergeschäfte von Bankmitarbeitern. Dabei handelt es sich um solche Geschäfte, die der Mitarbeiter im eigenen Namen für eigene Rechnung (Vermögen) oder aber für seinen Ehegatten und seine Kinder (nachfolgend: Angehörige) tätigt.

Regelungen für alle Mitarbeiter:

Eigene Wertpapiergeschäfte dürfen nicht bewußt gegen die Interessen der Bank oder der Kunden abgeschlossen werden.

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