Wer Bankgeschäfte ohne die erforderliche Konzession betreibt, hat gemäß § 1 Abs. 4 keine Ansprüche auf Vergütung gegenüber seinen Kunden. Diese Sanktion ist vom Schutzzweck keineswegs gefordert und sie widerspricht anerkannten zivilrechtlichen Grundsätzen. Die Regelung sollte daher bei der geplanten Reform des KWG geändert werden.
Stichwörter: Bankgeschäfte, Konzession, Kreditgeschäft, Unwirksamkeit.