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Zu den Pflichten einer Zwischenbank gegenüber dem Überweisungsempfänger.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1990/240ÖBA 1990, 727 Heft 9 v. 1.9.1990

§ 38 IPRG

§§ 881, 1400 ff ABGB

Zwischen einer Zwischenbank und dem Überweisungsempfänger besteht grundsätzlich kein Vertrag. Soll die beauftragte Bank eine Überweisung auf ein Konto bei einer anderen Bank durchführen, so ist sie nur verpflichtet, ihrerseits die Bank des Empfängers zu beauftragen, die Gutschrift vorzunehmen. Der Überweisungsauftrag ist kein Vertrag zugun-

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