§ 38 IPRG
§§ 881, 1400 ff ABGB
Zwischen einer Zwischenbank und dem Überweisungsempfänger besteht grundsätzlich kein Vertrag. Soll die beauftragte Bank eine Überweisung auf ein Konto bei einer anderen Bank durchführen, so ist sie nur verpflichtet, ihrerseits die Bank des Empfängers zu beauftragen, die Gutschrift vorzunehmen. Der Überweisungsauftrag ist kein Vertrag zugun-