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Zu den Prüfpflichten bei Erwerb eines Wechsels.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1990/220ÖBA 1990, 386 Heft 5 v. 1.5.1990

Art 10, 17 WG

Wenn der Erwerber des bereits vervollständigten Wechsels nicht wußte oder wissen mußte, daß es sich um einen Blankowechsel gehandelt hat, kann das Unterlassen der Prüfung etwaiger Verdachtsmomente keine grobe Fahrlässigkeit begründen. Zur Verdächtigkeit auf Grund der Höhe der Wechselsumme.

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