Durch die Vereinbarung der Zuständigkeit eines Bezirksgerichtes zwischen Banken und ihren Kreditkunden konnten die Banken oft Anwaltskosten sparen. Die erweiterte Wertgrenzennovelle vereitelt diese Praxis, da nunmehr schon ab einem vergleichsweise geringen Streitwert absoluter Anwaltszwang gilt. Der folgende Beitrag beleuchtet diese in ihren Konsequenzen eher unangenehme Neuregelung.