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Im Rahmen eines Kreditgeschäftes geschlossene Gerichtsstandvereinbarungen enthalten keine schlüssige Zustimmung zur nachträglichen Domizilierung eines Blankowechsels in einem anderen Ort als dem Wohnort des Schuldners.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1990/212ÖBA 1990, 226 Heft 3 v. 1.3.1990

§§ 89, 104 JN

Art 10 WechselG

§ 914 ABGB

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