Im Rahmen eines Kreditgeschäftes geschlossene Gerichtsstandvereinbarungen enthalten keine schlüssige Zustimmung zur nachträglichen Domizilierung eines Blankowechsels in einem anderen Ort als dem Wohnort des Schuldners.
RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1990/212ÖBA 1990, 226 Heft 3 v. 1.3.1990