Mit 1. Dezember 1989 trat in Österreich ein neues Börsegesetz in Kraft. Große Bedeutung wurde dabei verstärkten Publizitätspflichten im Sinne eines verstärkten Anlegerschutzes zugemessen. Im Hinblick auf die Internationalisierung des Börsegeschehens wurden auch die EG-Regelungen für das Börsewesen in die Überlegungen mit einbezogen. Zur Absicherung der umfassenden Publizitätspflichten des neuen Börsegesetzes normiert der Gesetzgeber erstmals in § 80 eine Prospekthaftung. Der Artikel will einen Überblick über die Anwendungsvoraussetzungen dieser Haftungsnorm geben und auf einige der zahlreichen Probleme, die diese Bestimmung beinhaltet, hinweisen.