Verlag Gieseking, Bielefeld 1988.
160 Seiten, öS 436,80
Der Autor behandelt deutsche Verhältnisse und wählt als Ausgangspunkt seiner Frage nach der Staatshaftung für fehlsame Bankenaufsicht die Bestimmung des mit dem 3. KWG-Änderungsgesetz neueingeführten § 6 Abs. 3 dKWG, wonach das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK) die ihm nach dem KWG zugewiesenen Aufgaben nur im öffentlichen Interesse wahrnimmt. Diese Ergänzung des § 6 dKWG kann als Folge der Erkenntnisse des deutschen Bundesgerichtshofes gesehen werden: Dieser hat u. a. im Fall "Herstatt" Haftungsansprüche geschädigter Bankkunden für fehlerhafte oder unterlassene Bankenaufsicht bestätigt, welche jedoch über die zitierte KWG-Novelle gesetzlich ausgeschlossen werden sollen.