vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Beweislast bei der Absichtsanfechtung und zur Befriedigungstauglichkeit.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1990/204ÖBA 1990, 139 Heft 2 v. 1.2.1990

§ 2 AnfO

§ 28 KO

Bei der Anfechtung nach § 2 Z 3 AnfO hat der Gläubiger lediglich die in den letzten zwei Jahren vor der Anfechtung erfolgte Vornahme einer benachteiligenden Rechtshandlung des Schuldners, die Beteiligung des Anfechtungsgegners und dessen Qualifikation als naher Angehöriger zu beweisen. Für die Befriedigungstauglichkeit genügt die bloße Wahrscheinlichkeit der Verbesserung der Befriedigungsaussichten. Zum Begriff der unmittelbaren und mittelbaren Benachteiligung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!