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Unwirksamkeit der Verfügungen über ein Konto durch einen bloß vom Zeichnungsberechtigten bestellten weiteren Zeichnungsberechtigten; Heilung durch Vorteilszuwendung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1990/202ÖBA 1990, 135 Heft 2 v. 1.2.1990

§ 1016 ABGB

Bestellt nicht der Kontoinhaber, sondern ein bloß Zeichnungsberechtigter einen weiteren Zeichnungsberechtigten, so sind dessen Verfügungen über das Konto nicht wirksam (Punkt 4 AGB). Der Vollmachtsmangel kann jedoch durch Zuwendung des Vorteils geheilt werden.

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