In der Erkenntnis, daß Vertrauen die wichtigste Voraussetzung für das reibungslose Funktionieren von Kapitalmärkten sei und daher alles unternommen werden müsse, dieses Vertrauen zu erhalten, hat sich der Rat der EG nach langen und teils heftigen Diskussionen auf eine Richtlinie geeinigt. Wie schmal der gefundene Konsens ist, zeigt eine nähere Betrachtung der Richtlinie des Rates vom 13. 11. 1989 zur Koordinierung der Vorschriften betreffend Insider-Geschäfte [1]. Da dieses Thema auch in Österreich oft und kontroversiell diskutiert wird, sollen hier die neuen Regelungen vorgestellt werden.