1. Die Eigenmittelrichtlinie
Für die Errichtung eines "Gemeinsamen Bankenmarktes" sind einheitliche Grundregeln für die Eigenmittel von Kreditinstituten von großer Bedeutung. Die Eigenmittel sollen nicht nur dazu dienen, Verluste aufzufangen, die nicht durch ausreichende Gewinne ausgeglichen werden können. Sie dienen den Bankaufsichtsbehörden auch als wichtiger Maßstab zur Beurteilung der Solvabilität einer Bank.