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Die Schädigungsabsicht des Schuldners hat stets der Anfechtende zu beweisen. Zur Hemmung und Unterbrechung der Fristen der §§ 2 und 3 AnfO.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1990/250ÖBA 1990, 948 Heft 11 v. 1.11.1990

§§ 2, 3 AnfO

§ 43 KO

§§ 1494 ff ABGB

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