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Zur Haftung der Bank bei fahrlässiger Honorierung eines gefälschten Schecks.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1990/246ÖBA 1990, 939 Heft 11 v. 1.11.1990

Art 3 ScheckG

§ 1304 ABGB

Beachtet die Bank nicht, daß die Unterschrift im Gegensatz zum Unterschriftsprobenblatt nicht den Vornamen auf-

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