Art 3 ScheckG
§ 1304 ABGB
Beachtet die Bank nicht, daß die Unterschrift im Gegensatz zum Unterschriftsprobenblatt nicht den Vornamen auf-
Art 3 ScheckG
§ 1304 ABGB
Beachtet die Bank nicht, daß die Unterschrift im Gegensatz zum Unterschriftsprobenblatt nicht den Vornamen auf-