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Nur eine erheblich vor Fälligkeit erfolgende Zahlung ist nach § 30 KO anfechtbar.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Ass. Dr. Herbert FinkÖBA 1990/241ÖBA 1990, 836 Heft 10 v. 1.10.1990

§ 36 IPRG

§§ 30, 31, 43 KO

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