Die Umsetzung der Vorschläge zur Harmonisierung der Eigenkapitalanforderungen an Banken in den wichtigsten Industrieländern läßt Fortschritte erkennen. Weiterer Diskussion bedürfen die saubere Eingrenzung der zu erfassenden Risikoarten, die Entwicklung eines schlüssigen Konzepts für Zins- und Währungsrisiken sowie die Abgrenzung noch nicht aufgezehrter Reserven. Darüber hinaus erscheint eine Erweiterung der Harmonisierungsbestrebungen erforderlich: Eine weitere Anpassung der Bewertungsvorschriften in den Bilanzierungsrichtlinien sowie der Konsolidierungsvorschriften, die Kooperation der Aufsicht über den gesamten Finanzdienstleistungssektor - insbesondere die Vereinheitlichung der Regulierung nach dem Prinzip der funktionellen Definition der Bankgeschäfte -, sowie die Koordination von Bankaufsicht und Krisenbewältigung im Zusammenhang mit den Zahlungsschwierigkeiten der Dritten Welt.