Das 20-jährige Jubiläum des Inkrafttretens des AußStrG 2003 ist Anlass, über die Neuregelungen für überschuldete Nachlässe nachzudenken. Der Beitrag beleuchtet das Verhältnis der Überlassung an Zahlungs statt zur Verlassenschaftsinsolvenz, behandelt deren Gegenstand näher und sucht schließlich Lösungen für spezielle verfahrensrechtliche Fragestellungen.
Schlagwörter:

