Die Möglichkeit der digitalen Beurkundung erlaubt dem Notar, seine Berufstätigkeit ortsunabhängig auszuüben. Das steht im Spannungsverhältnis zu berufsrechtlichen Bestimmungen, die weiterhin zum Erhalt der Systemisierung und zur Begrenzung der Konkurrenzierung an eine ortsgebundene Tätigkeit des Notars in der an seinem Amtssitz eröffneten Kanzlei anknüpfen. Der Autor diskutiert deshalb die Auslegung dieser Vorschriften im Lichte der Digitalisierung und die Möglichkeiten der Übertragung von Systemisierung und Konkurrenzschutz in den digitalen Raum. (FN )

