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Virtuelle Hauptversammlung einer AG in Zeiten von COVID-19

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2025/119NZ 2025, 374 - 378 Heft 6 v. 2.7.2025

1. Der Verordnungsgeber gestand dem einberufenden Organ keine unbedingte Befugnis zur Abhaltung einer virtuellen Versammlung zu. Für die konkrete Vornahme der Interessenabwägung durch den Vorstand gilt, dass die Vorstandsmitglieder die widerstreitenden Interessen nach pflichtgemäßem Ermessen abzuwägen haben.

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