Ein vom Testator in eine letztwillige Verfügung aufgenommenes Bestreitungsverbot, das die Testamentsanfechtung mit dem Verlust von Zuwendungen sanktioniert, ist nach § 712 Abs 2 ABGB in bestimmten Fällen unwirksam. Die Gründe sind allerdings im Gesetz nicht vollständig aufgezählt. Solche Klauseln stehen in einem Spannungsverhältnis zwischen Testierfreiheit und dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Justizgewährungsanspruch.

