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Streitvermeidung nach dem Tod Bestreitungsverbotsklauseln (Verwirkungsklauseln) in letztwilligen Verfügungen

BeitragAufsatzMatthias NeumayrNZ 2025/88NZ 2025, 270 - 275 Heft 5 v. 6.6.2025

Ein vom Testator in eine letztwillige Verfügung aufgenommenes Bestreitungsverbot, das die Testamentsanfechtung mit dem Verlust von Zuwendungen sanktioniert, ist nach § 712 Abs 2 ABGB in bestimmten Fällen unwirksam. Die Gründe sind allerdings im Gesetz nicht vollständig aufgezählt. Solche Klauseln stehen in einem Spannungsverhältnis zwischen Testierfreiheit und dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Justizgewährungsanspruch.

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