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Formmängel in letztwilligen Verfügungen Absolute Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder beides?

BeitragAufsatzDavid Messner-KreuzbauerNZ 2025/74NZ 2025, 202 - 215 Heft 4 v. 5.5.2025

Es ist ungeklärt, ob nicht formgerechte letztwillige Verfügungen von Amts wegen als absolut und unheilbar nichtig zu betrachten sind, ob das Verlassenschaftsgericht den Mangel erst auf Anfechtung der Verkürzten zu beachten hat oder ob es auf die Art des Mangels ankommt. Der vorliegende Beitrag argumentiert für die dritte, differenzierende Position. Nach einer Diskussion der möglichen Lösungen interpretiert der Autor § 601 ABGB als Fehlerkalkül, das bei geringfügigeren Mängeln eine Anfechtung erfordert und den Überlebenden so eine freiwillige Umsetzung des Erblasserwillens ermöglicht. Schwerwiegendere Mängel berauben die letztwillige Verfügung hingegen gänzlich ihres Testamentscharakters (Nicht-Testament), wodurch insbesondere die generalpräventive Wirkung der Form sichergestellt bleibt.

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