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Schenkung ohne Schmälerung des Stammvermögens

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2024/120NZ 2024, 429 - 430 Heft 8 v. 20.8.2024

1. Einkünfte nach § 784 Fall 1 sind die (Netto-) Erträgnisse aus Arbeit oder Früchte und Nutzungen aus Vermögen, reduziert um die für den Lebensunterhalt, die laufenden Verbindlichkeiten und die erforderliche Vorsorge notwendigen Beträge.

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