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Zur Verbücherung des Eigentumsübergangs an öffentlichem Gut

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2024/99NZ 2024, 357 - 360 Heft 7 v. 25.7.2024

1. Ist im Grundbuch nur die Eigenschaft als öffentliches Gut ersichtlich gemacht, der Eigentümer aber nicht eingetragen, setzt die Verbücherung eines Eigentumsübergangs voraus, dass gem § 2c GUG zuerst der frühere Eigentümer, also eine der drei in Betracht kommenden Gebietskörperschaften Bund, Land oder Gemeinde, eingetragen wird.

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