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Unzulässigkeit einer Schiedsgutachtenvereinbarung zur Mängelfeststellung im B2C-Bereich

RechtsprechungVertragsrechtJudikaturN. N.NZ 2024/48NZ 2024, 161 - 167 Heft 3 v. 21.3.2024

Die in einem Kaufvertrag zwischen einem Bauträger und einem Verbraucher vereinbarte Verpflichtung zur Durchführung eines Schiedsgutachterverfahrens zur Mängelfeststellung schränkt die Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers iSd § 9 Abs 1 KSchG unzulässig ein, weil der Verbraucher keine prozessualen Mitwirkungsrechte im Schiedsgutachterverfahren hat und an das Ergebnis des Gutachtens im Folgeprozess gebunden ist. Eine derartige Klausel ist im B2C-Bereich daher unwirksam.

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