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Rechtliche Unmöglichkeit eines Baurechtsvertrags

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2024/38NZ 2024, 133 - 136 Heft 3 v. 21.3.2024

1. Werden eine vom GrundbuchsG vollzogene Liegenschaftsteilung und Zu- und Abschreibungen auf der Grundlage des § 879 Abs 1 ABGB (iVm § 1 Abs 3 Sbg BGG) angefochten, muss ein solches Begehren schon daran scheitern, dass es sich bei diesen Vorgängen um keinen Vertrag handelt.

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