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EuGH: Betriebsübergang bei Wechsel des (spanischen) Notariatsinhabers

RechtsprechungStandesrecht und BerufshaftungJudikaturN. N.NZ 2024/33NZ 2024, 110 - 116 Heft 2 v. 22.2.2024

1. Auch wenn Notare nach spanischem Recht ein öffentliches Amt ausüben, können sie, da sie diese Tätigkeiten unter Wettbewerbsbedingungen ausüben, nicht als Verwaltungsbehörden iS der BetriebsübergangsRL 2001/23 angesehen werden.

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