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Abänderungsvereinbarung zum Scheidungsfolgenvergleich als Grundlage der Einverleibung

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2024/23NZ 2024, 80 - 82 Heft 2 v. 22.2.2024

1. Den Parteien steht es frei, von den in einem Scheidungsfolgenvergleich getroffenen Regelungen vor oder nach Rechtskraft der Scheidung einvernehmlich wieder abzugehen.

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