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Parteistellung eines potentiellen Erben

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2024/9NZ 2024, 30 - 32 Heft 1 v. 26.1.2024

1. Resultiert die bisher unterbliebene Abgabe einer Erbantrittserklärung aus der Auffassung des Antragstellers, dass deutsche Gerichte gem Art 4 EuErbVO zuständig seien und deutsches Erbrecht anzuwenden sei, bestand für ihn keine Veranlassung, eine - nach deutschem Recht nicht vorgesehene - Erbantrittserklärung abzugeben. Ihm ist aufgrund ausreichender Interessenbekundung im Verf zur Prüfung der internationalen Zuständigkeit Parteistellung einzuräumen.

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