vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses infolge der Weigerung, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, ist nicht anfechtbar

RechtsprechungVariaJudikaturN. N.NZ 2023/118NZ 2023, 331 - 333 Heft 6 v. 27.6.2023

1. Eine Kündigung infolge der Weigerung, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, stellt keine Kündigung aufgrund eines verpönten Motivs iSd § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG dar. Es handelt sich hierbei nicht um einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, welchen der Arbeitgeber in Zweifel zieht, wenn und weil er ihm die Wahl überlässt, sich impfen zu lassen oder nicht, selbst wenn er ihn im Falle der Weigerung kündigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!