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VfGH verlangt Erweiterung des für die Obsorge bei Kindern in Frage kommenden Personenkreises

RechtsprechungVariaJudikaturN. N.NZ 2023/97NZ 2023, 268 - 272 Heft 5 v. 24.5.2023

1. Im Lichte des Kindeswohls nach Art 1 BVG über die Rechte von Kindern ist die derzeit geltende Bestimmung des ABGB betreffend die Rangfolge der Obsorge bei Verhinderung der Eltern zu eng und daher verfassungswidrig; die entsprechende Einschränkung kann nicht nach Art 7 BVG über die Rechte von Kindern gerechtfertigt werden.

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