Ist es bei elektronischer Solennisierung tatsächlich erforderlich, dass Notar und Parteien doppelt signieren (Privaturkunde und Mantelakt)? Der folgende Beitrag meint: nein.
Schlagwörter:
Privaturkunde; Beurkundungssignatur; Unterfertigung; elektronische Notarsignatur; Signierung; Solennisierung; Solennitätsverlust.